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05.11.2012, 17:28 Uhr | Hans-Georg von der Marwitz MdB
Nachbaugebühren und Auskunftspflicht –Wider den ‚Gläsernen Landwirt`
Kommentar
Nachbau ist die Nutzung von Saatgut aus der eigenen Ernte. Wenn der Landwirt zertifiziertes Saatgut von einem Pflanzenzüchter ausbringt und die daraus resultierende Ernte zum Nachbau verwendet, ist der Züchter heute berechtigt, eine Gebühr einzufordern. Bis zum Jahr 1994 gab es keine Nachbaugebühren. Erst die EU-Sortenschutzverordnung aus demselben Jahr und das deutsche Sortenschutzgesetz (1997) etablierten die Ansprüche der Züchter. Die Züchter beauftragten die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Nachbaugebühren einzufordern und Informationen über die Aktivitäten der Landwirte zu sammeln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen in 2004 eine generelle Auskunftsverpflichtung der Landwirte zum Betrieb von Nachbau abgelehnt. Die STV dürfe erst bei entsprechenden Anzeichen Informationen einfordern. Allerdings ist die STV weiterhin an umfangreichen Datenmaterial zum Nachbauverhalten interessiert, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Ein Gesetzentwurf, der statt den Bauern nun deren Aufbereiter der Ernte zur Auskunft verpflichten sollte, wurde zurückgezogen.
Zurzeit prüft die Europäische Kommission eine Reform des EU-Sortenschutzrechts. Züchter fordern eine allgemeine Auskunftspflicht unabhängig von Anhaltspunkten zum Nachbauverhalten, um die Nachbaugebühren einfacher erheben zu können. Eine solche Regelung wäre jedoch Türöffner für Datensammlungen in großem Stile und der Anfang einer Abhängigkeitsspirale der Landwirte gegenüber den Züchtern. Der gläserne Landwirt würde insbesondere den großen Züchtungsunternehmen als Informationsquelle dienen und zur Datennutzung für den eigenen wirtschaftlichen Erfolg einladen.

Jährliche Nachbaugebühren und Auskunftspflichten stellen nicht nur ureigenste Bauernprinzipien in Frage, sondern bergen das Risiko für Landwirte, sich den Züchtern offenbaren zu müssen. Es muss nach Lösungen gesucht werden, die den jeweiligen Interessen von Züchtern und Landwirten langfristig, unbürokratisch und ohne negative Begleiterscheinungen gerecht werden. Zum einen die finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige Pflanzenzüchtung, zum anderen die Privatsphäre nachbauender Landwirte. Möglicher Lösungsansatz wäre ein einmaliger Zuschlag auf die Lizenzgebühren für zertifiziertes Saatgut. Des Weiteren steht in der Diskussion, einen  Fonds zu gründen, in den Landwirte, Züchter und Verbraucher einzahlen. Die Mittel könnten dann für transparente Züchtungs- und Forschungsvorhaben genutzt werden - ohne gläserne Bauern in Abhängigkeit einzelner Unternehmen.

Hans-Georg von der Marwitz MdB


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aktualisiert von Sebastian Krahnert, 06.11.2012, 08:32 Uhr

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